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AGB

§ 1 Kursausfall

  1. Wird der Kurs aus unvermeidlichen Gründen seitens Frau Vierheller ausfallen, werden diese ausgefallenen Kurstermine nachgeholt.
  2. Kurstermine die von einem Klangkind nicht wahrgenommen werden können, sind Frau Vierheller zu melden. Diesem Ausfall kann nicht nachgegeben werden. Die vertraglich vereinbarte Kursgebühr bleibt hiervon unberührt.
  3. Kann kein Präsenzkurs stattfinden, wird die Leistung online erfolgen. Die Kursgebühr bleibt hiervon unberührt. (z.B: bei einer Pandemie)

§ 2 Aufsichtspflicht

  1. Eine Aufsichtspflicht besteht nur während der Kurszeiten der KlangRabauken seitens Frau Vierheller. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Klangkindes zur vereinbarten Kurszeit und endet nach Kursende durch das Abholen einer Bezugsperson.
  2. Nicht aufsichtspflichtig sind die Kurse der KlangKnirpse und KlangZwerge. Diese Kurse besucht das Klangkind mit einer Bezugsperson dem die Aufsicht obliegt.

§ 3 Gesundheitsbestimmungen

Ist ein Klangkind oder die teilnehmende Bezugsperson ansteckend krank, wird gebeten vom Kurs fern zu bleiben.
(Corona)
Bei undefinierbarem Unwohlsein, ungeklärten Krankheitssymptomen oder bestehendem Kontakt mit einer in den letzten 14 Tagen an Covid-19 infizierten Person, gilt die Bitte vom Kurs fern zu bleiben. Ansonsten gilt ein Nachweis des Impfzertifikates oder ein negativer Test zur Teilnahme am Kurs für die Bezugsperson bzw. die allgemeinen Hygienemaßnahmen durch das Gesundheitsministerium.

§ 4 Versicherung

Für das Klangkind und ggf. der Bezugsperson besteht während der Kurstermine kein Versicherungsschutz seitens Frau Vierheller. Es gelten die Haus – und Brandschutzordnung des Mietraums.

§ 5 Teilnehmerzahl

Der Kurs ist begrenzt auf 12 Eltern-Kind-Paare. Sollte eine Mindestanzahl von 6 Paaren 5 Tage vor Kursbeginn nicht erreicht werden, wird der Kurs nicht starten. Bereits getätigte Zahlungen werden erstattet.